Sozialhilfe

Sozialhilfe

Dieses Themenheft trägt den Titel «Sozialhilfe – Menschenbild versus Verwaltungslogik», eine Gegenüberstellung, die zunächst irritierend oder künstlich wirken kann. Was hat Verwaltungslogik überhaupt mit einem Menschenbild zu tun und erst recht mit Sozialer Arbeit?

Allein schon ein Blick in den Berufskodex Soziale Arbeit unseres Verbandes zeigt, dass Soziale Arbeit am Menschen, an seinen Bedürfnissen und Verwirklichungschancen ausgerichtet ist. Doch gerade im Bereich Armut und Sozialhilfe scheint dies häufig nicht der Fall zu sein. Entweder weil eine am Menschenbild ausgerichtete Armutsbekämpfung politisch schwer durchsetzbar ist oder weil vielfach Alternativen zu einer disziplinierenden Sozialen Arbeit im Bereich Armut fehlen. Bei der Suche nach Beiträgen zu diesem Heft haben wir gemerkt, dass die Frage «Und wie soll das mit dem Menschenbild nun genau gehen?» tatsächlich schwer zu beantworten ist. Trotzdem konnten wir AutorInnen finden, die sich aus ihren theoretischen und praktischen Bezügen heraus zu diesem Thema äussern wollen – mit Kritik am Bestehenden, aber auch mit Visionen, wie es sein könnte.

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Soziale Arbeit auf dem Lande

Soziale Arbeit auf dem Lande

Was bedeuten ländliche Rahmenbedingungen für die Soziale Arbeit? Wo beginnt der ländliche Raum, welches sind seine Merkmale? Und was heisst dies für die Sozialpolitik und die Sozialarbeitenden dort? Wir haben Professionelle gefragt, von der Geografieprofessorin über den Früherzieher und den Jugendarbeiter bis zur erfahrenen Projektleiterin, von Appenzell Innerrhoden über das Oberwallis bis in den Jura.

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Historische Schuld und Verantwortung

Historische Schuld und Verantwortung

In den letzten Jahren rückten die Schicksale ehemaliger Verdingund Heimkinder, administrativ Versorgter, Zwangssterilisierter und anderer Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in den Fokus der Öffentlichkeit. Sowohl das Engagement der Betroffenen wie auch historische Forschungen und Medienberichte führten dazu, dass sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Namen der Landesregierung bei den Opfern entschuldigte und einen runden Tisch ins Leben rief. Luzius Mader und Sergio Devecchi ziehen ganz unterschiedliche Fazite dieser ersten Sitzungen. Schuldig gemacht haben sich viele Professionen – die Medizin, insbesondere die Psychiatrie, die Justiz, aber sicher auch die Soziale Arbeit respektive die damalige Sozialfürsorge und das Heimkinderwesen.
Sonja Matter beschäftigt sich in ihrem Grundlagenbeitrag mit der historischen Schuld und der Verantwortung der Sozialen Arbeit. Wolfgang Hafner beleuchtet am Beispiel des ehemaligen «Verbands für Schwererziehbare» (heute Integras) die Themen der Heimerziehung des frühen 20. Jahrhunderts. Dass die gravierenden Missstände im schweizerischen Fürsorgeund Heimwesen bis weit ins 20. Jahrhundert reichten, zeigen sowohl das bedrückende Porträt eines Betroffenen wie auch die Illustrationen von Clément Moreau. Jürgen Oelkers legt dar, dass auch reformpädagogische Pioniere nicht davor gefeit waren, sich schuldig zu machen. Sich von Grausamkeiten früherer Generationen zu distanzieren, fällt nicht schwer. Schwieriger, vielleicht auch schmerzhafter ist die Suche nach den blinden Flecken in der gegenwärtigen Sozialen Arbeit. Lucie Kniel-Fux bemerkt in ihrem Beitrag zu Zwangssterilisationen, dass «Fachpersonen des Gesundheits- und Sozialbereichs meist die vorherrschenden Werthaltungen der jeweiligen Gesellschaft mittrugen». Lukas Geiger macht im Zusammenhang mit der Aktenführung in der Sozialen Arbeit darauf aufmerksam, dass die Fehler von früher längst nicht alle definitiv behoben sind. AvenirSocial legt dar, mit welchen Instrumenten heute versucht wird, Missbräuchen in der Sozialen Arbeit vorzubeugen. Offen bleibt, welche unserer heutigen Haltungen und Praktiken für kommende Generationen unverständlich und entschuldigungsbedürftig sein werden?

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Sicht der KlientInnen

Sicht der KlientInnen

Die Sicht der KlientInnen mag für die Soziale Arbeit selbstverständlich, ja fast alltäglich klingen. Beim genaueren Hinsehen zeigt sich jedoch, dass das so selbstverständliche Postulat der Sozialen Arbeit in der Realität ganz unterschiedlich umgesetzt wird, je nachdem, wie umfassend das dahinterliegende Konzept verstanden wird. Und zwar in zweierlei Hinsicht: Einerseits wie sorgfältig, umfangreich bzw. achtsam die Sicht der KlientInnen eingefangen wird, andererseits hinsichtlich welcher Anliegen die Klientel befragt wird. In diesem Zusammenhang spielen Stichworte wie Relevanz oder Stellenwert des jeweiligen Anliegens eine zentrale Rolle. KlientInnen möchten sich zu relevanten Anliegen äussern können, nicht zu irrelevanten. Bei Letzteren kann ihr Anliegen – ähnlich wie dies beim Postulat der Partizipation der Fall sein kann – zu einer «Schein-Sicht» verkommen.

Auftakt dieses Themenhefts bildet ein Überblicksbeitrag, in welchem das innovative Programm «PowerUs» präsentiert wird. Daran schliesst eine Diskussion der Gruppe Mitsprache zur Selbstbestimmung. In den folgenden Beiträgen kommen vielfältige Möglichkeiten des Einbezuges der Sicht der KlientInnen in unterschiedlichen Praxisfeldern zur Sprache. Es sind dies ein Beitrag zur Sicht der Kinder im Rahmen des Kindesschutzes, zur Sicht von Asylsuchenden, schliesslich zur Sicht von NutzerInnen in personenbezogenen, sozialen Dienstleistungen sowie ein Beitrag zur Sicht von Migrationsfamilien. Zu guter Letzt erhalten wir einen Einblick in das Forschungs- und Arbeitsprojekt «Proqualis», bei dem der Sicht der KlientInnen im Rahmen eines Qualitätssicherungsvorhabens umfassend Rechnung getragen wird.
Wir wünschen Ihnen, liebe Leserin und lieber Leser, nun eine spannende Lektüre! Sie werden dabei bestimmt, wie es der Begriff Sicht suggeriert, andere Sichtweisen einnehmen und andere Anschauungen und Gesichtspunkte kennenlernen aus dieser Rundumsicht zur Sicht der KlientInnen. Viel Vergnügen!

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Ein Jahr neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Ein Jahr neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

SozialAktuell versucht sich an einer Zwischenbilanz. Die NZZ schrieb dazu bereits im Oktober: «Nicht ohne Turbulenzen». Kommen wir zuerst zu positiven Aspekten: «Die gesetzlichen Grundlagen zur Verwirklichung von mehr Selbstbestimmung sind nahezu perfekt» (Christoph Häfeli), die öffentliche Hand investiert zusätzliche Mittel, die Zahl der KES-Behörden wird von 1414 auf 148 vermindert, eine klare Rollenteilung zwischen ihnen und den Mandatstragenden hält Einzug, interdisziplinäre statt Laienperspektive in der Behörde, die Rechtmässigkeit und Professionalität wird gestärkt. Daneben gibt es bei einem solchen «Jahrhundertprojekt » auch viele kritische Punkte: Braucht es tatsächlich noch 27 Behörden im Wallis? Das Verhältnis zwischen Gemeinden und Behörden ist oft gespannt, die Umstellung gestaltet sich nicht ganz überraschend holprig. Erste Behördenmitglieder sind bereits zurückgetreten, und Sozialdienste sind noch stärker überlastet als vorher. Es wird auch von Bürokratie und ausgesprochener Rechtslastigkeit in den Behörden gesprochen.

Die Anforderungen an die Kooperation haben mit dem neuen KESR rundum zugenommen. In der Klientarbeit ist mehr Partizipation möglich und gefordert, das ist aufwendig. Mit den differenzierteren Strukturen wird die Zusammenarbeit anspruchsvoller. Wird das neue KESR auch in dieser Hinsicht zum Prüfstand für die Soziale Arbeit? Uns scheint es so: Verantwortliche von Sozialdiensten schreiben zwar bereitwillig über ihre Erfahrungen. Hingegen fanden sich kaum Behördenmitglieder aus der Sozialen Arbeit, die sich ungeschminkt äussern wollten. Das Verhältnis der Sozialen Arbeit zu andern Disziplinen insbesondere zum Recht scheint noch wenig gefestigt, es fehlt an einem klaren Selbstverständnis, aber auch an Kritikfähigkeit und positiver Streitkultur. Für einmal nehmen wir uns auch selber an der Nase.

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Beistandschaft

Beistandschaft

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. SozialAktuell hat der Umsetzung des neuen Rechts immer wieder Schwerpunkte gewidmet. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen hat sich auch die Rolle der BerufsbeiständInnen – der einstigen AmtsvormundInnen – verändert. Es werden deutlich höhere Anforderungen an die Person des Beistandes/der Beiständin und an die Mandatsführung gestellt.
Der vorliegende Schwerpunkt legt seinen Fokus auf diese Aspekte. Bei seiner Konzeption haben wir mit der Schweizerischen Vereinigung der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände (SVBB) zusammengearbeitet. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt, und wir danken allen Beteiligten für ihr Engagement.
Die Beiträge auf den folgenden Seiten zeigen, wie vielfältig und vielschichtig die Tätigkeit von BeiständInnen ist und wie breit gefächert das Wissen, über das sie verfügen müssen, um den von ihnen begleiteten Menschen gerecht werden zu können. Nach einem einleitenden Artikel, der die gesetzlichen Grundlagen darlegt, werden verschiedene Aspekte der Tätigkeit von Berufsbeistandspersonen thematisiert: die spezifischen An- und Herausforderungen im Kindes- oder Erwachsenenschutz, die spezifischen Weiterbildungen auf diesem Fachgebiet, die interdisziplinäre Zusammenarbeit, der Umgang mit der sehr grossen Arbeitsbelastung und anderes mehr.
Besonders interessant dürften die Beiträge des vorliegenden Schwerpunktes für all jene von Ihnen sein, die in ihrem Berufsalltag mit BerufsbeiständInnen zusammenarbeiten oder sich mit dem Gedanken befassen, selber einmal in diesem Berufsfeld zu arbeiten. Ihnen, aber auch allen anderen Leserinnen und Lesern, wünschen wir eine spannende Lektüre.

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