Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch

«Der Sozialtherapeut H. S. missbrauchte mehr als 100 Kinder in verschiedensten Heimen. Der Schulsozialarbeiter T. B. wird verdächtigt, 20 Knaben missbraucht zu haben.» Diese beiden Fälle haben in jüngster Zeit die schweizerische Öffentlichkeit und die Fachwelt der Sozialen Arbeit erschüttert. Auch wenn bei solch schwierigen und emotional besetzten Themen die Gefahr von Überreaktion, von kurzfristiger Aufgeregtheit und Skandalisierung mit anschliessender erneuter Tabuisierung besteht, hat das Ganze auch eine nützliche Seite. Viele soziale Institutionen, Führungsverantwortliche und sozial Tätige, wir alle wurden dazu gezwungen, uns ernsthaft mit der Prävention von und dem Umgang mit sexueller Ausbeutung im professionellen Kontext zu befassen. Uns ist bewusst, dass der überwiegende Anteil im privaten Umfeld stattfindet.
Trotzdem fokussieren wir auf den beruflichen Kontext. Denn hier bestehen trotz fachlicher Diskussion und Prävention nach wie vor Unsicherheiten. Darf ich als Sozialpädagoge ein weinendes Kind auf den Schoss nehmen? Worauf soll ich als Heimleiterin beim Einstellungsgespräch achten? Und besteht bei all den Reglementen und Standardisierungen nicht die Gefahr, dass wir im Alltag an Authentizität, Spontanität und menschlicher Nähe verlieren, auf welche gerade unsere schwächsten KlientInnen und Betreuten ganz besonders angewiesen sind? Wir haben versucht, relevante Stimmen und zentrale Aspekte in dieser Nummer zu versammeln. Lesen Sie unbedingt den einleitenden Beitrag, der mit Fallen und falschen Annahmen aufräumt. Welche präventiven Massnahmen wirken wirklich? Welche Instrumente liegen vor? Welches sind die ersten Erfahrungen damit in den Institutionen? Wie können Pädophile mit ihrer Präferenzstörung umgehen, und welche Möglichkeiten zur Therapie gibt es? Die Antworten auf diese Fragen sowie eine Fülle an Information und weiteren Materials finden Sie auf den folgenden Seiten.
Sexueller Missbrauch, Übergriff oder Ausbeutung? Jeder einzelne Begriff hebt ein Element eines komplexen Vorfalls hervor und vernachlässigt gleichzeitig ein anderes. Am Ende haben wir uns für den etwas plakativeren und vor allem in Deutschland üblichen Begriff «Sexueller Missbrauch» entscheiden.

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Burnout

Burnout

Dass sie das Thema Burnout als Schwerpunkt behandelt, ist bei einer Fachzeitschrift der Sozialen Arbeit nicht verwunderlich. Schliesslich wird oft von Burnout als Berufskrankheit im sozialen Bereich gesprochen. Sozialtätige Personen gelten aufgrund hoher Belastung, widersprüchlicher Rahmenbedingungen und gesellschaftlicher Aufträge oder hoher persönlicher Affinität zur Zielgruppe als besonders gefährdet. Zugleich ist Burnout auch Gegenstand Sozialer Arbeit: Erschöpfung, psychische Beeinträchtigung, Situationen der Überforderung stellen Themen dar, die wir in verschiedenen Arbeitsfeldern antreffen und für die wir in unserem beruflichen Handeln Lösungen erarbeiten müssen. Das Thema scheint sich in unserem Arbeitsfeld zu verdichten. Umso erstaunlicher war es für uns, wie schwierig sich die Suche nach AutorInnen für dieses Themenheft gestaltete. Trotz den vielen Berührungspunkten mit unserer Profession scheint Burnout ein Thema zu sein, zu dem gerne auf Distanz gegangen wird. Wir hoffen, dass durch den Themenschwerpunkt diese Distanz etwas durchbrochen werden kann. Wir möchten in diesem Themenheft einerseits aktuelle wissenschaftliche Befunde zu Burnout vorstellen, andererseits aber auch konkrete Behandlungs- und Hilfsmöglichkeiten mit Beispielen aus der Praxis aufzeigen.

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Freiheitentzug

Freiheitentzug

Bewegen wir uns immer mehr in Richtung Null-Risiko Gesellschaft? Die Diskussionen zweier neuer Volksinitiativen in den letzten Monaten lassen zumindest eine Tendenz in diese Richtung erkennen. Eine davon will Richter und Gutachter persönlich für Fehlentscheide zur Verantwortung ziehen. Die zweite Initiative verlangt die Einrichtung eines gesamtschweizerischen Registers über rechtskräftig verurteilte Sexual- und Gewaltstraftäter. Kann es aber eine Null-Risiko- Gesellschaft geben? Und für welches Problem fühlt sich die Soziale Arbeit zuständig? Dafür, dass frei herumlaufende Straftäter Angst und Schrecken verbreiten oder für die Probleme und Anliegen von Menschen, die sich nach einer verbüssten Haftstrafe auf den Weg zurück in einen Alltag ausserhalb des Strafvollzugs machen. Wir erachten es als sehr wichtig, dass sich die Soziale Arbeit weiterhin im Bereich des Strafvollzuges und der Bewährungshilfe engagiert und sich mit der gesellschaftspolitischen Dimension dieser Thematik kritisch auseinandersetzt und Stellung bezieht.

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Internationale Soziale Arbeit

Internationale Soziale Arbeit

Internationale Kontakte, Partnerschaften, Kooperationen, Tagungen, gemeinsame Projekte sind seit jeher essenziell für die Soziale Arbeit und in verschiedener Hinsicht gewinnbringend. Alle, die nebst der regionalen Verankerung ihren Blick über die Kantons-, Regions- und Landesgrenzen hinausschweifen lassen, kennen die Erfahrung, dass dieser Blick zur Horizonterweiterung führt. Mit diesem Schwerpunkt möchten wir Ihnen einen Ausschnitt von vielfältigen Vorhaben und Projekten rund um die «Internationale Soziale Arbeit» aus Sicht der Hochschule, der Praxis wie auch von weiteren Organisationen präsentieren.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und Inspiration für Ihre allfälligen eigenen Vorhaben rund um die internationale Soziale Arbeit!

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Sozialhilfe

Sozialhilfe

Dieses Themenheft trägt den Titel «Sozialhilfe – Menschenbild versus Verwaltungslogik», eine Gegenüberstellung, die zunächst irritierend oder künstlich wirken kann. Was hat Verwaltungslogik überhaupt mit einem Menschenbild zu tun und erst recht mit Sozialer Arbeit?

Allein schon ein Blick in den Berufskodex Soziale Arbeit unseres Verbandes zeigt, dass Soziale Arbeit am Menschen, an seinen Bedürfnissen und Verwirklichungschancen ausgerichtet ist. Doch gerade im Bereich Armut und Sozialhilfe scheint dies häufig nicht der Fall zu sein. Entweder weil eine am Menschenbild ausgerichtete Armutsbekämpfung politisch schwer durchsetzbar ist oder weil vielfach Alternativen zu einer disziplinierenden Sozialen Arbeit im Bereich Armut fehlen. Bei der Suche nach Beiträgen zu diesem Heft haben wir gemerkt, dass die Frage «Und wie soll das mit dem Menschenbild nun genau gehen?» tatsächlich schwer zu beantworten ist. Trotzdem konnten wir AutorInnen finden, die sich aus ihren theoretischen und praktischen Bezügen heraus zu diesem Thema äussern wollen – mit Kritik am Bestehenden, aber auch mit Visionen, wie es sein könnte.

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Soziale Arbeit auf dem Lande

Soziale Arbeit auf dem Lande

Was bedeuten ländliche Rahmenbedingungen für die Soziale Arbeit? Wo beginnt der ländliche Raum, welches sind seine Merkmale? Und was heisst dies für die Sozialpolitik und die Sozialarbeitenden dort? Wir haben Professionelle gefragt, von der Geografieprofessorin über den Früherzieher und den Jugendarbeiter bis zur erfahrenen Projektleiterin, von Appenzell Innerrhoden über das Oberwallis bis in den Jura.

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Historische Schuld und Verantwortung

Historische Schuld und Verantwortung

In den letzten Jahren rückten die Schicksale ehemaliger Verdingund Heimkinder, administrativ Versorgter, Zwangssterilisierter und anderer Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in den Fokus der Öffentlichkeit. Sowohl das Engagement der Betroffenen wie auch historische Forschungen und Medienberichte führten dazu, dass sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Namen der Landesregierung bei den Opfern entschuldigte und einen runden Tisch ins Leben rief. Luzius Mader und Sergio Devecchi ziehen ganz unterschiedliche Fazite dieser ersten Sitzungen. Schuldig gemacht haben sich viele Professionen – die Medizin, insbesondere die Psychiatrie, die Justiz, aber sicher auch die Soziale Arbeit respektive die damalige Sozialfürsorge und das Heimkinderwesen.
Sonja Matter beschäftigt sich in ihrem Grundlagenbeitrag mit der historischen Schuld und der Verantwortung der Sozialen Arbeit. Wolfgang Hafner beleuchtet am Beispiel des ehemaligen «Verbands für Schwererziehbare» (heute Integras) die Themen der Heimerziehung des frühen 20. Jahrhunderts. Dass die gravierenden Missstände im schweizerischen Fürsorgeund Heimwesen bis weit ins 20. Jahrhundert reichten, zeigen sowohl das bedrückende Porträt eines Betroffenen wie auch die Illustrationen von Clément Moreau. Jürgen Oelkers legt dar, dass auch reformpädagogische Pioniere nicht davor gefeit waren, sich schuldig zu machen. Sich von Grausamkeiten früherer Generationen zu distanzieren, fällt nicht schwer. Schwieriger, vielleicht auch schmerzhafter ist die Suche nach den blinden Flecken in der gegenwärtigen Sozialen Arbeit. Lucie Kniel-Fux bemerkt in ihrem Beitrag zu Zwangssterilisationen, dass «Fachpersonen des Gesundheits- und Sozialbereichs meist die vorherrschenden Werthaltungen der jeweiligen Gesellschaft mittrugen». Lukas Geiger macht im Zusammenhang mit der Aktenführung in der Sozialen Arbeit darauf aufmerksam, dass die Fehler von früher längst nicht alle definitiv behoben sind. AvenirSocial legt dar, mit welchen Instrumenten heute versucht wird, Missbräuchen in der Sozialen Arbeit vorzubeugen. Offen bleibt, welche unserer heutigen Haltungen und Praktiken für kommende Generationen unverständlich und entschuldigungsbedürftig sein werden?

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Sicht der KlientInnen

Sicht der KlientInnen

Die Sicht der KlientInnen mag für die Soziale Arbeit selbstverständlich, ja fast alltäglich klingen. Beim genaueren Hinsehen zeigt sich jedoch, dass das so selbstverständliche Postulat der Sozialen Arbeit in der Realität ganz unterschiedlich umgesetzt wird, je nachdem, wie umfassend das dahinterliegende Konzept verstanden wird. Und zwar in zweierlei Hinsicht: Einerseits wie sorgfältig, umfangreich bzw. achtsam die Sicht der KlientInnen eingefangen wird, andererseits hinsichtlich welcher Anliegen die Klientel befragt wird. In diesem Zusammenhang spielen Stichworte wie Relevanz oder Stellenwert des jeweiligen Anliegens eine zentrale Rolle. KlientInnen möchten sich zu relevanten Anliegen äussern können, nicht zu irrelevanten. Bei Letzteren kann ihr Anliegen – ähnlich wie dies beim Postulat der Partizipation der Fall sein kann – zu einer «Schein-Sicht» verkommen.

Auftakt dieses Themenhefts bildet ein Überblicksbeitrag, in welchem das innovative Programm «PowerUs» präsentiert wird. Daran schliesst eine Diskussion der Gruppe Mitsprache zur Selbstbestimmung. In den folgenden Beiträgen kommen vielfältige Möglichkeiten des Einbezuges der Sicht der KlientInnen in unterschiedlichen Praxisfeldern zur Sprache. Es sind dies ein Beitrag zur Sicht der Kinder im Rahmen des Kindesschutzes, zur Sicht von Asylsuchenden, schliesslich zur Sicht von NutzerInnen in personenbezogenen, sozialen Dienstleistungen sowie ein Beitrag zur Sicht von Migrationsfamilien. Zu guter Letzt erhalten wir einen Einblick in das Forschungs- und Arbeitsprojekt «Proqualis», bei dem der Sicht der KlientInnen im Rahmen eines Qualitätssicherungsvorhabens umfassend Rechnung getragen wird.
Wir wünschen Ihnen, liebe Leserin und lieber Leser, nun eine spannende Lektüre! Sie werden dabei bestimmt, wie es der Begriff Sicht suggeriert, andere Sichtweisen einnehmen und andere Anschauungen und Gesichtspunkte kennenlernen aus dieser Rundumsicht zur Sicht der KlientInnen. Viel Vergnügen!

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Ein Jahr neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Ein Jahr neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

SozialAktuell versucht sich an einer Zwischenbilanz. Die NZZ schrieb dazu bereits im Oktober: «Nicht ohne Turbulenzen». Kommen wir zuerst zu positiven Aspekten: «Die gesetzlichen Grundlagen zur Verwirklichung von mehr Selbstbestimmung sind nahezu perfekt» (Christoph Häfeli), die öffentliche Hand investiert zusätzliche Mittel, die Zahl der KES-Behörden wird von 1414 auf 148 vermindert, eine klare Rollenteilung zwischen ihnen und den Mandatstragenden hält Einzug, interdisziplinäre statt Laienperspektive in der Behörde, die Rechtmässigkeit und Professionalität wird gestärkt. Daneben gibt es bei einem solchen «Jahrhundertprojekt » auch viele kritische Punkte: Braucht es tatsächlich noch 27 Behörden im Wallis? Das Verhältnis zwischen Gemeinden und Behörden ist oft gespannt, die Umstellung gestaltet sich nicht ganz überraschend holprig. Erste Behördenmitglieder sind bereits zurückgetreten, und Sozialdienste sind noch stärker überlastet als vorher. Es wird auch von Bürokratie und ausgesprochener Rechtslastigkeit in den Behörden gesprochen.

Die Anforderungen an die Kooperation haben mit dem neuen KESR rundum zugenommen. In der Klientarbeit ist mehr Partizipation möglich und gefordert, das ist aufwendig. Mit den differenzierteren Strukturen wird die Zusammenarbeit anspruchsvoller. Wird das neue KESR auch in dieser Hinsicht zum Prüfstand für die Soziale Arbeit? Uns scheint es so: Verantwortliche von Sozialdiensten schreiben zwar bereitwillig über ihre Erfahrungen. Hingegen fanden sich kaum Behördenmitglieder aus der Sozialen Arbeit, die sich ungeschminkt äussern wollten. Das Verhältnis der Sozialen Arbeit zu andern Disziplinen insbesondere zum Recht scheint noch wenig gefestigt, es fehlt an einem klaren Selbstverständnis, aber auch an Kritikfähigkeit und positiver Streitkultur. Für einmal nehmen wir uns auch selber an der Nase.

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Beistandschaft

Beistandschaft

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. SozialAktuell hat der Umsetzung des neuen Rechts immer wieder Schwerpunkte gewidmet. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen hat sich auch die Rolle der BerufsbeiständInnen – der einstigen AmtsvormundInnen – verändert. Es werden deutlich höhere Anforderungen an die Person des Beistandes/der Beiständin und an die Mandatsführung gestellt.
Der vorliegende Schwerpunkt legt seinen Fokus auf diese Aspekte. Bei seiner Konzeption haben wir mit der Schweizerischen Vereinigung der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände (SVBB) zusammengearbeitet. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt, und wir danken allen Beteiligten für ihr Engagement.
Die Beiträge auf den folgenden Seiten zeigen, wie vielfältig und vielschichtig die Tätigkeit von BeiständInnen ist und wie breit gefächert das Wissen, über das sie verfügen müssen, um den von ihnen begleiteten Menschen gerecht werden zu können. Nach einem einleitenden Artikel, der die gesetzlichen Grundlagen darlegt, werden verschiedene Aspekte der Tätigkeit von Berufsbeistandspersonen thematisiert: die spezifischen An- und Herausforderungen im Kindes- oder Erwachsenenschutz, die spezifischen Weiterbildungen auf diesem Fachgebiet, die interdisziplinäre Zusammenarbeit, der Umgang mit der sehr grossen Arbeitsbelastung und anderes mehr.
Besonders interessant dürften die Beiträge des vorliegenden Schwerpunktes für all jene von Ihnen sein, die in ihrem Berufsalltag mit BerufsbeiständInnen zusammenarbeiten oder sich mit dem Gedanken befassen, selber einmal in diesem Berufsfeld zu arbeiten. Ihnen, aber auch allen anderen Leserinnen und Lesern, wünschen wir eine spannende Lektüre.

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