Neues Kinder- und Erwachsenenschutzrecht

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Mit dem Jahr 2013 ist eine der umfassendsten Gesetzesrevisionen der letzten Jahrzehnte in Kraft getreten, die direkte Auswirkungen auf die Soziale Arbeit hat: Das Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1912 wurde am 1. Januar durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Die Revision dauerte mindestens 20 Jahre. Wird endlich gut, was lange währte?

Da einzelne Kantone lange nicht wussten, wie sie die neuen Bestimmungen umsetzen sollen, waren Verantwortliche und Fachpersonen in den letzten Monaten intensiv bis hektisch damit beschäftigt, die Implementierung vorzubereiten. Die neuen gesetzlichen Grundlagen und die neuen Abkürzungen KESG und KESB sind einigermassen bekannt; hingegen wissen wir nicht, wie die Umstellung gelingt und ob das neue Recht den hohen Erwartungen genügen wird. Für uns Anlass genug, das erste Heft im 2013 dieser Thematik und den daraus entstehenden Herausforderungen zu widmen.

Nebst einem Überblick über die Umsetzungen in den Kantonen finden Sie auf den folgenden Seiten eine Reihe von Beiträgen, die sich mit den wichtigsten mit dem neuen Recht verbundenen Änderungen befassen. Neue Instrumente werden vorgestellt, fachliche Herausforderungen thematisiert und mögliche Auswirkungen in verschiedenen Bereichen des Sozialwesens und für die Betroffenen diskutiert.

Uns beschäftigte bei der Konzeptionierung dieses Schwerpunkts auch die Frage, wie sich das neue Recht auf die Soziale Arbeit, auf Profession und Praxis, Berufsbild und -identität auswirken wird. Wir suchten in berufspolitisch engagierten Kreisen deshalb nach einem Autor, einer Autorin aus Profession und Disziplin für einen kritischen Beitrag zu dieser Perspektive. Empfohlen wurde uns schliesslich: eine Juristin … Der geplante Beitrag entfiel.Ein Menetekel für die Soziale Arbeit? Wir sind jedenfalls dazu angehalten, die weitere Entwicklung kritisch zu verfolgen. Einzelne AutorInnen aus verschiedenenDisziplinen haben damit glücklicherweise schon begonnen.