Année

Kooperation in der Sozialen Arbeit

Kooperation in der Sozialen Arbeit

Es war eigentlich naheliegend, für uns aber trotzdem überraschend und erfreulich zugleich, dass wir im Vorfeld dieser Ausgabe zahlreiche Angebote aus Ihren Reihen erhielten, zum Thema «Kooperation in der Sozialen Arbeit» einen Beitrag zu schreiben. Denn auf verschiedensten Ebenen und mit unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteuren in der Sozialen Arbeit zu kooperieren, scheint nicht nur eine akademische Frage zu sein, sondern ist Bestandteil unseres beruflichen Handelns. Mit dieser Ausgabe möchten wir aufzeigen, welche Möglichkeiten und Chancen Kooperation in der Sozialen Arbeit bietet. Und so freut es uns sehr, Ihnen auf den folgenden Seiten einen Einblick in den derzeitigen Fachdiskurs zu diesem Thema geben zu können. Als Einstieg beschreiben Ueli Merten und Urs Kaegi die Relevanz von Kooperation für die Soziale Arbeit. Martin Schröder und Marc Schmid werfen in der Folge einen aufmerksamen Blick auf die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Am Beispiel Jugendarbeit zeigt dann Marco Mettler Chancen der Kooperation mit Jugendlichen auf, gefolgt vom Beitrag von Claudia Michel, Thomas Friedli und Matthias Riedel, in dem die interinstitutionelle Kooperation in der Palliative Care beleuchtet wird. Mit dem Fokus auf intraprofessionelle Kooperation berichten Emanuela Chiapparini, Esther Bussmann, Stefan Eberitzsch und Renate Stohler über Kooperation im Kontext von Ganztagesbildung. Die Ergebnisse eines Nationalfondsprojektes zur erschwerten Kooperation im Kontext der Sozialhilfe werden von Fabienne Rotzetter, Miryam Eser Davolio und Jutta Guhl präsentiert, bevor Michelle Beyeler auf Kooperationen im Bereich der sozialen Grundversorgung eingeht. Ausserdem berichten Rahel El-Maawi und Sabine Schenk vom Verlauf eines gemeinsamen Projekts der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und eines Zürcher Quartierzentrums, und Karin Werner und Esther Bussmann stellen ein E-Didaktik-Experiment vor, welches von der ZHAW Soziale Arbeit und einer Partnerhochschule in Indien durchgeführt wurde. Kooperation kennt keine Grenzen! Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre, verbunden mit den besten Wünschen für das Jahr 2016 – das Ihnen viele und hoffentlich auch für Sie erfreuliche Kooperationen bescheren möge.

CHF15.00

Frühe Förderung

Frühe Förderung

Wie ist der immer lauter ertönende Ruf nach einem Ausbau der Frühen Förderung zu verstehen? Sollen die Kinder bereits im Vorschulalter mit Frühchinesisch-Kursen möglichst gut auf den unerbittlichen Wettbewerb in der kapitalistischen Leistungsgesellschaft vorbereitet werden? Geht es um das Tuning von möglichst perfekten Menschen und damit um die Ausmerzung des Nichtperfekten? In der Tat zeigt die Forschung, dass Frühe Förderung den Schulerfolg verbessert, den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert und das Lebenseinkommen erhöht. Zudem trägt sie zu einer besseren Gesundheit bei, reduziert die Sozialhilfeabhängigkeit und beugt Straftaten vor. Das ist auch gut so. Die Frühe Förderung kann und soll sich den vorherrschenden Werten der Leistungsgesellschaft nicht vollständig entziehen. Aber sie soll diese Werte auch nicht bedingungslos übernehmen. Vielmehr soll sie betonen, dass das Recht auf Bildung und andere Kinderrechte nicht primär zur Befriedigung der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes, sondern unter dem Primat der Gerechtigkeit eingeführt worden sind. Und sie soll durchaus darauf hinweisen, dass ihre Massnahmen zwar dazu beitragen, Sozialhilfe- und Gesundheitskosten zu reduzieren, dass sie aber auch und vor allem auf die Herstellung von mehr Chancengleichheit in Hinblick auf Gesundheit und Lebensperspektiven von konkreten Menschen ausgerichtet sind. Frühe Förderung in diesem Sinn vergisst auch nicht, dass in ihrem Fokus nicht nur die leistungsfähigen, gesunden und konformen Kinder stehen, sondern alle Kinder, also auch die verträumten, die sperrigen und die kranken. Sie genauso zu fördern wie alle andern auch, das muss das Ziel der Frühen Förderung sein, denn auch sie sind unsere Zukunft.

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Sozialhilfe

Sozialhilfe

Bis weit in die Neuzeit hinein verteilten die Kirchen Almosen an die Armen. Später wurden die Heimatgemeinden zuständig, was endlose Armenjagden auslöste. Der Kanton Bern führte das Wohnsitzprinzip bereits im 19. Jahrhundert ein, dieses konnte sich aber erst vor dem zweiten Weltkrieg gesamtschweizerisch durchsetzen. Das Grundrecht auf Hilfe in Notlagen wurde 1999 als Neuerung bei der letzten Bundesverfassungsrevision eingeführt. Ob es ein eidgenössisches Rahmengesetz für die Sozialhilfe braucht, wird periodisch diskutiert, doch auch 2015 hat es noch keine Realisierungschance. Stellen die aktuellen und andauernden öffentlichen Debatten um immer neue Aspekte der Sozialhilfe eine notwendige Durst- und Rüttelstrecke dar im Hinblick auf eine neue Verankerung und Legitimierung der Sozialhilfe? Die Geschichte zeigt, dass Entwicklungen (nicht nur) in der Sozialhilfe lange dauern und Diskussionen zuweilen heftig geführt werden.

Wir bleiben optimistisch und hoffen auf einen nächsten Vorstoss für ein Rahmengesetz, welches die nötigen Leitplanken für die Sozialhilfe in der ganzen Schweiz sichern könnte. Die aktuellen Auseinandersetzungen fordern natürlich auch die Sozialarbeitenden heraus. Wir greifen in dieser Nummer wichtige Aspekte auf: Die Richtliniendiskussion, Fragen der Zuständigkeit, der Finanzierung, der Organisation und der Qualität und Effizienz der Sozialhilfe. Welches sind die Erfahrungen in Deutschland zur Vereinbarkeit von materieller und persönlicher Hilfe? Mit spezifischen methodisch-fachlichen Herausforderungen in der Sozialhilfe befassen sich zwei weitere Beiträge. Schliesslich berichtet die unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht über die brennenden Themen, denen sie in ihren Beratungen begegnet.

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Sozialpolitik im Wahljahr

Sozialpolitik im Wahljahr

Die eidgenössischen Wahlen stehen vor der Tür. Am 18. Oktober 2015 können wir an der Urne die Volksvertreterinnen und Volksvertreter wählen und damit unseren demokratischen Einfluss nutzen. Wie stehen die im Parlament vertretenen Parteien zu aktuellen gesellschafts- und sozialpolitischen Fragestellungen und Themen? Wir sind der Ansicht, dass das Wissen um diese parteipolitischen Standpunkte für die persönliche Meinungsbildung wichtig ist. Deshalb haben wir allen Parteien dieselben aus unserer Sicht gesellschafts- und sozialpolitisch relevanten Fragen gestellt und ihnen die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen.

Wir freuen uns, Ihnen die Beiträge der Schweizer Parteien in der vorliegenden Ausgabe vorstellen zu können. Und wir danken allen Parteien bzw. insbesondere den Verfasserinnen und Verfassern der Beiträge: Auf alle Anfragen erhielten wir ausnahmslos positive Rückmeldungen. Dem ist nicht immer so. Nun wünschen wir Ihnen viel Freude beim Lesen und hoffen, damit Ihre Meinungsbildung im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen zu unterstützen. Am wichtigsten ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und so Ihre demokratischen Einflussmöglichkeiten nutzen.

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Suizid und Suizidalität

Suizid und Suizidalität

Was erschüttert uns mehr als der Suizid eines Freundes, einer PartnerIn, eines Kindes, eines Elternteils, und was löst so viel Schmerz, so viel Hilflosigkeit und Schweigen aus? Wir wollen mit dieser Heftausgabe das Schweigen brechen und auch die Hilflosigkeit sichtbar machen, die angesichts von Suiziden auch in der Sozialen Arbeit verbreitet ist. Grundlegende Aufgaben der Suizidprävention und der Suizidpostvention sind bis heute auf die Initiative von PionierInnen angewiesen. Zur Hilflosigkeit im Zusammenhang mit Suiziden gehören auch Unwissen und Halbwahrheiten, beispielsweise dass Suizide freie Entscheidungen und deshalb nicht zu verhindern seien. Auf der andern Seite ziehen Suizide immense Schuldgefühle nach sich, etwa bei Angehörigen, die sich vorwerfen, dass sie einen Suizid nicht verhindern konnten.
Im Beitrag von Vladeta Ajdacic-Gross werden wir über den heutigen Wissensstand zu Suiziden ins Bild gesetzt. Sonja Hug und Peter Fuchs laden uns mit ihren Texten zu ethischen und systemischen Aspekten zum Mitdenken ein. Ich will erwähnen, dass das Jugendalter und die Peerarbeit in dieser Heftausgabe viel Raum erhält, das schmälert die Wichtigkeit von Suizidprävention für Menschen im hohen Alter in keiner Weise. Manuela Wehr schreibt in ihrem Text darüber.
Lesen Sie die bewegenden Geschichten aus der sozialarbeiterischen Praxis und lassen auch Sie sich bewegen. Denn es sind die Bewegten, die in der Sozialen Arbeit etwas bewegen.

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Versorgung gestalten

Versorgung gestalten

Die Versorgung im Sozialbereich ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Hunderte von Organisationen sind damit beschäftigt, den Bedarf und die Bedürfnisse in unterschiedlichen Themen- und Handlungsfeldern zu decken. Dabei arbeiten sie eng mit den auftraggebenden Institutionen zusammen und sind dabei mehr oder weniger an die föderalistischen Strukturen der Schweiz auf der Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie an die entsprechenden Gesetze und Vorgaben gebunden. Ob in der frühen Förderung, im Bereich von Menschen mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, in der Suchtarbeit oder im Kontext der Betreuung von älteren Menschen – überall besteht ein dringender Koordinationsbedarf. Nur wenn bei der Planung, bei der Realisierung und bei der Evaluation von Angeboten die Perspektive des gesamten Versorgungssystems im Auge behalten wird, kann es gelingen, auf der einen Seite Versorgungslücken und auf der andern Seite Überschneidungen zu identifizieren und so die Effizienz der Versorgung zu stärken. Die Sozialmanagementlehre beschäftigt sich entsprechend nicht nur mit dem Management von sozialen Organisationen, sondern auch mit dem Management ganzer Versorgungssysteme in einem bestimmten Themenbereich. Diese beiden Aufgabenbereiche unterscheiden sich grundsätzlich. Während das Management von Organisationen umfassend erforscht ist, steht die Erforschung von Versorgungssystemen noch am Anfang. Von der theoretischen Seite stehen hingegen nicht Theorien formaler Organisationen und die entsprechenden Managementtheorien im Vordergrund, sondern Netzwerktheorien, die sich in mancher Hinsicht von den Organisationstheorien unterscheiden. Diese Ausgabe ermöglicht einen Einblick in das Thema Versorgung im Sozialbereich. Nach einer einleitenden Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Überlegungen zu Versorgungsnetzwerken wird Raum geboten, sich anhand von praktischen Beispielen mit den Chancen und Herausforderungen auseinanderzusetzen, welche die Versorgung in unterschiedlichen Themenfeldern mit sich bringt.

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Behindertenrechtskonvention

Behindertenrechtskonvention

Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) am 15. April 2014 ratifiziert und damit formal rechtsverbindliche Voraussetzungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen geschaffen. Die BRK verfolgt das Ziel, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Fast vier Jahre sind seit der Ratifizierung der BRK durch die Schweiz nun vergangen. Die Soziale Arbeit ist aufgefordert, die Debatten und Interventionsformen zur Verwirklichung der Ziele der BRK mitzuverfolgen und mitzugestalten. Dieser Schwerpunkt versteht sich als ein Beitrag zu diesem Diskurs. In den verschiedenen Artikeln werden Perspektiven und Positionen der Sozialen Arbeit und anderer relevanter AkteurInnen im Feld anhand verschiedener Fragestellungen fokussiert: Inwieweit ist der durch die BRK festgeschriebene Paradigmenwechsel in den verschiedenen staatlichen Stellen und Institutionen sowie in Organisationen und Einrichtungen der Zivilgesellschaft gelungen? Was bedeutet die Ratifizierung der BRK für die Disziplin und Profession Soziale Arbeit? Mittels Praxisbeispielen werden neue Wege und innovative Ansätze zur Umsetzung der BRK diskutiert und damit bereits gelingende und erfolgreiche Faktoren, aber auch Hindernisse, die die Umsetzung der BRK erschweren, aufgezeigt.

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Gemeinwesenarbeit auf dem Lande

Gemeinwesenarbeit auf dem Lande

Die Schweiz besteht geografisch gesehen zum grössten Teil aus ländlichem Raum. Dieser birgt eigene Voraussetzungen für die Soziale Arbeit, wie wir unter anderem im Heft «Soziale Arbeit auf dem Lande» (04/2014) beleuchtet haben.
Das Bundesprogramm «Projets urbains», welches von 2008 bis 2015 durchgeführt wurde, setzte in städtischen Quartieren Massnahmen in verschiedenen Bereichen um, etwa in Raumplanung, Wohnen, Infrastruktur, Sicherheit, Verkehr sowie Sozial- und Integrationspolitik – mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern. Die Ergebnisse sind beeindruckend.
Dabei stellte sich für uns aber auch die Frage: Wie sieht es denn im ländlichen Raum aus? Wir gingen davon aus, dass Themen wie Abwanderung, Service public, Tourismus hier interessieren dürften. Weiter hatten wir die Hypothese, dass auf politischer Ebene im urbanen Raum eine grössere Sensibilisierung für die Themen und Inhalte der Gemeinwesenarbeit und deren Professionelle besteht. So gehört beispielsweise die offene Kinder- und Jugendarbeit zum Regelangebot der meisten grösseren städtischen Gemeinden.
Das vorliegende Heft zeigt, dass gemeinwesenorientierte Soziale Arbeit im ländlichen Raum Fuss gefasst hat. Das Programm «periurban » der Eidgenössischen Migrationskommission EKM leistete dabei Unterstützung. Dabei übernehmen unterschiedliche Einrichtungen, wie unter anderem die offene Kinder- und Jugendarbeit, soziokulturelle Aufgaben, welche im urbanen Raum von «klassischen» Gemeinwesenarbeitenden übernommen wird.
Wir erteilen nun gerne den engagierten Fachpersonen, auf welche wir bei der Recherche für dieses Heft gestossen sind, das Wort. Sie erzählen von spannenden Projekten und Aufgaben auf dem Land.

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Jugend und Exklusion

Jugend und Exklusion

Exklusion ist ein Dauerthema im Fachdiskurs in der Kinder- und Jugendhilfe. Nicht nur in der Schweiz. Wir wagen, zu behaupten: in allen westlichen Ländern. Es sind aber nicht nur die grossen medialen Schlagzeilen wie die Jugendarbeitslosigkeit, welche die Thematik «Jugend und Exklusion» ausmachen. Nein, es sind auch die feinen, oft nicht so leicht auszumachenden, ausgrenzenden Effekte: der Verlust oder das nicht Vorhandensein von Teilhabechancen oder das Verdrängen einer Generation aus dem öffentlichen Raum usw. In Bezug auf unsere Profession stellen wir zwei Bezugspunkte fest: Zum einen versteht sich die Soziale Arbeit historisch als eine sozialpolitisch engagierte, kritische Instanz gegenüber allen Formen gesellschaftlicher Ausgrenzung (siehe dazu auch Sozial Aktuell 12/2014). Die Arbeit mit Menschen, die von allen möglichen Formen der Armut und sozialer Benachteiligung betroffen sind, ist ein identitätsstiftendes Moment des professionellen Selbstverständnisses (siehe dazu auch Berufskodex der Sozialen Arbeit Schweiz). Andererseits ist aber auch immer wieder eine kritische, reflexive Haltung gegenüber unserem Handeln und unserem Praxisfeld nötig. Strategien und Methoden, mit denen wir den schwer erreichbaren AdressatInnen begegnen, sind immer wieder zu überdenken, zu hinterfragen und wenn nötig zu verändern. Denn auch unser fachliches Handeln kann Exklusion hervorrufen, indem wir zum Beispiel Freiräume der Jugendlichen mit professionellen Angeboten «besetzen». Dieses Heft versucht, einen Beitrag zur aktuellen Thematik zu leisten, indem es den Begriff Exklusion klärt, Angebote vorstellt, die sich mit von Exklusion betroffenen Jugendlichen beschäftigt, und Raum gibt für persönliche Sichtweisen zur Thematik.

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Komm, wir spielen

Komm, wir spielen

Das Konzept für diese Ausgabe zu verfassen, hat uns Freude gemacht. Spätsommer wars, draussen blühten die ersten Sonnenblumen. Wir gingen ziemlich unbekümmert zu Werke, unbeschwert, ungezwungen, unverkrampft, locker und zwanglos – alles Adjektive, die gemäss dem Duden Synonyme des Wortes «spielerisch» sind. Heute übergeben wir Ihnen das Resultat: ein Heft zu einem wichtigen Thema. Denn das leichtfüssig wirkende Spiel ist in Tat und Wahrheit ein Schwergewicht. Wir brauchen es, damit es uns gut geht. Grosse internationale Leitplanken tragen diesem Umstand Rechnung. Das Recht auf Spiel ist in Artikel 31 Absatz 1 der UNKinderrechtskonvention verankert. Und Artikel 24 der Erklärung der Menschenrechte hält fest, dass jede und jeder ein Recht auf Freizeit hat. Das Spiel, das nichts muss, aber alles kann, bietet Raum für Vergnügen, für Kreativität, für Geselligkeit, für Fantasiereisen und Experimente, alles befreit von der Sorge um direkte Konsequenzen – denn es ist ja nur ein Spiel! Wir lachen (und ärgern uns manchmal), wir taktieren sorgfältig oder gehen voll auf Risiko, wir probieren verschiedene Wege aus, wir schlüpfen in Rollen und wir lernen und entwickeln uns weiter, ohne dass wir es merken. Das Spiel ist eine der schönsten Hauptsachen der Welt. Und so spielen wir also, Jung und Alt, alleine, zu zweit, in der Gruppe. Drinnen oder draussen. Analog oder digital. Mit und ohne Regeln, mit und ohne Anleitung, mit und ohne Gewinnaussichten. Manchmal regiert der Zufall, das Glück, und manchmal das Geschick. Sie finden auf den folgenden Seiten Beiträge von Autorinnen und Autoren, die sich in Theorie und Praxis mit dem Spiel beschäftigen. Der inhaltliche Bogen ist breit gespannt, er beginnt in grauer Vorzeit und führt zum Spiel als Methode der Sozialen Arbeit. Reflexion und Werkstattberichte wechseln sich in bunter Folge ab. Es ist kein Heft, das fein säuberlich von vorn nach hinten gelesen werden muss. Hüpfen Sie! Vorwärts, rückwärts, wieder vorwärts – wie es Ihnen gefällt. Wir wünschen Ihnen Spass und Erkenntnis.

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Humor in der Sozialen Arbeit

Humor in der Sozialen Arbeit

Worüber lachen Sie? Worüber nicht? Warum lachen Sie, und warum vergeht Ihnen manchmal das Lachen? Warum lacht am besten, wer zuletzt lacht? Wann haben Sie das letzte Mal herzhaft gelacht? In welchem Kontext war dies und mit wem? Wir alle besitzen unseren eigenen Humor, und sein Einsatz hängt von vielen Faktoren ab. Wer wann was lustig findet und warum ist Gegenstand der Gelotologie, der Wissenschaft der Auswirkungen des Lachens. In der Februarausgabe nehmen wir den Humor ernst. Wir gehen der Frage nach, warum er wichtig ist und was er in der Sozialen Arbeit verloren hat. Ob für Sozialarbeitende oder ihre Klientel, Humor gilt als Bewältigungs- oder Interventionsstrategie, mit welcher sich Probleme auch mal relativieren lassen. Unsere AutorInnen gehen dem komplexen Phänomen auf den Grund. Sie zeigen auf, wie und welche Art von Humor in Beratung und Therapie eingesetzt werden kann und welche (humorvollen) Methoden und Techniken im Kontext der Sozialen Arbeit zur Anwendung kommen. Praxisbeispiele aus der Präventionsarbeit, der Suchthilfe, einem Zirkus oder einem Lachyoga-Seminar veranschaulichen das Potenzial des Humors, und ein Humorarbeiter und eine Clownin geben uns Einblicke in ihre Tätigkeit, in welcher sie mit dem Arbeitsinstrument Humor zwischendurch an Grenzen stossen.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe den einen oder anderen Lacher zu entlocken. Viel Spass bei der Lektüre!

«Humor ist einfach eine komische Art, ernst zu sein.» Peter Ustinov, Schauspieler

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Recht im beruflichen Alltag

Recht im beruflichen Alltag

„Panta rhei“ sagte der Philosoph Heraklit vor 2‘500 Jahren, „alles fliesst“, und – so möchte man anfügen – hoffentlich geht es nicht den Bach runter. Seit einigen Jahren sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Soziale Arbeit ihre Dienstleistungen erbringt, in ständiger Bewegung. Der gesellschaftliche Wertewandel schlägt sich in immer schnelleren Gesetzesrevisionen nieder; und wenn es beteiligten Interessengruppen zu langsam erscheint, helfen sie mit Volksinitiativen nach, um die eigene Weltsicht möglichst nachhaltig in der Verfassung zu verankern. Was gilt aktuell im Namens- oder Ausländerrecht, in Asyl- und Genderfragen, im Daten-, Gewalt- oder Kindesschutz? Ist das gemeinsame Sorgerecht schon in Kraft, das Adoptionsverbot bei homosexuellen Paaren nicht mehr, und existiert der Vaterschaftsurlaub? Die wievielte IV-Revision läuft denn gerade, welches kantonale Sozialhilfegesetz wird derzeit überarbeitet und gibt es aktuelle Vernehmlassungen im Krankenversicherungsrecht? Diese Nummer von SozialAktuell widmet sich in ausgewählten Bereichen dem komplexen Zusammenspiel von Sozialarbeit und Recht: Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit im Jugendgericht? Darüber berichtet Hans Melliger. Wie läuft es in den KESB? Franziska Voegeli blickt auf zwei Jahre Praxis zurück, und Julia Emprechtinger und Peter Voll stellen ihr Forschungsprojekt vor. Wie macht sich das neue Sozialhilferecht des Kantons Bern? Erna Jung und Simon Vögeli schildern die Folgen. Wie wirkt sich ein Sozialhilfebezug auf den Aufenthaltsstatus in der Schweiz aus? Fidan Köle beleuchtet die Zusammenhänge. Wie wird der Genderspagat zwischen Gleichstellung und geschlechtsspezifischen Unterschieden bei häuslicher Gewalt gemeistert? Jael Bueno, sowie Oliver Hunziker und Hans Bänziger nehmen dazu Stellung. Wie gross ist Ihr juristisches Wissen zur Sozialhilfe? Testen Sie es im Quiz von Peter Mösch-Payot!

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