Erwachsenen- und Kinderschutz

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Was lange währt, wird endlich wahr! Es tönt unglaublich, aber die Revision des bisherigen Vormundschaftsrechtes dauert 20 Jahre. 1992 startete die Revision, 2008 hat das Parlament das neue Erwachsenen- und Kindesschutzrecht verabschiedet, voraussichtlich auf 2013 soll es in Kraft treten und umgesetzt werden. Vieles muss bis dahin noch vorbereitet und konkretisiert werden. Anlass für die Redaktion, den Schwerpunkt dieser Ausgabe dem Thema zu widmen. Wir beleuchten es aus verschiedenen Blickwinkeln. Es war uns ein Anliegen, neben wichtigen Spezialist/-innen, die sich bei der Entwicklung beteiligten, auch Vertreterinnen und Vertreter der Praxis zu Wort kommen zu lassen. Welche Auswirkungen wird das neue Recht auf die Soziale Arbeit in diesem Arbeitsfeld haben?

 

Im neuen Gesetz kommt ein breiter gesellschaftlicher Trend, eine neue Haltung gegenüber den betroffenen Menschen zum Ausdruck. Individuelle und massgeschneiderte Massnahmen werden möglich, die Handlungsfähigkeit der Betroffenen wird nur eingeschränkt wo unbedingt nötig, das Selbstbestimmungsrecht soll gestärkt werden. Können diese Vorhaben auch tatsächlich umgesetzt werden? Hier wagen wir auch einen Blick nach Deutschland, dort hat man mit dem neuen Betreuungsrecht bereits erste Erfahrung gesammelt.

 

Die Neuorganisation auf Behördenebene ist ein weiterer umstrittener Punkt: Hier sind die Kantone gefordert. Auf die aktuelle Planungssituation wird eingegangen, in einzelnen Kantonen sind noch grosse Baustellen offen.

 

Wir gehen davon aus, dass das neue Recht die Spezialisierung und Professionalisierung der Sozialen Arbeit in diesem traditionellen Arbeitsfeld der Eingriffsfürsorge beschleunigen wird. Es kann auch sein, dass dieses herausforderende und konfliktreiche Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit, welches das Leben der Betroffenen stark tangiert, vermehrt in den kritischen Fokus der Öffentlichkeit gerät.