Sozialhilfe

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Bis weit in die Neuzeit hinein verteilten die Kirchen Almosen an die Armen. Später wurden die Heimatgemeinden zuständig, was endlose Armenjagden auslöste. Der Kanton Bern führte das Wohnsitzprinzip bereits im 19. Jahrhundert ein, dieses konnte sich aber erst vor dem zweiten Weltkrieg gesamtschweizerisch durchsetzen. Das Grundrecht auf Hilfe in Notlagen wurde 1999 als Neuerung bei der letzten Bundesverfassungsrevision eingeführt. Ob es ein eidgenössisches Rahmengesetz für die Sozialhilfe braucht, wird periodisch diskutiert, doch auch 2015 hat es noch keine Realisierungschance. Stellen die aktuellen und andauernden öffentlichen Debatten um immer neue Aspekte der Sozialhilfe eine notwendige Durst- und Rüttelstrecke dar im Hinblick auf eine neue Verankerung und Legitimierung der Sozialhilfe? Die Geschichte zeigt, dass Entwicklungen (nicht nur) in der Sozialhilfe lange dauern und Diskussionen zuweilen heftig geführt werden.

Wir bleiben optimistisch und hoffen auf einen nächsten Vorstoss für ein Rahmengesetz, welches die nötigen Leitplanken für die Sozialhilfe in der ganzen Schweiz sichern könnte. Die aktuellen Auseinandersetzungen fordern natürlich auch die Sozialarbeitenden heraus. Wir greifen in dieser Nummer wichtige Aspekte auf: Die Richtliniendiskussion, Fragen der Zuständigkeit, der Finanzierung, der Organisation und der Qualität und Effizienz der Sozialhilfe. Welches sind die Erfahrungen in Deutschland zur Vereinbarkeit von materieller und persönlicher Hilfe? Mit spezifischen methodisch-fachlichen Herausforderungen in der Sozialhilfe befassen sich zwei weitere Beiträge. Schliesslich berichtet die unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht über die brennenden Themen, denen sie in ihren Beratungen begegnet.