Kinderrechte

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Wie gut es einer Gesellschaft geht, zeigt sich daran, wie gut es den Kindern geht. Die Kinderrechtskonvention wurde am 24. Februar 1997 durch die Schweiz, als einer der letzten Staaten, mit fünf Vorbehalten ratifiziert und trat am 26. März 1997 in Kraft.

Wie sieht es mit der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz aus? Gefühlsmässig gehen wir davon aus, dass wir in der Schweiz im Bezug auf die Umsetzung der UN-KRK wenig Handlungsbedarf haben. Trifft dies wirklich zu? Was genau will die UNO-Kinderrechtskonvention erreichen? Und ist die UN-KRK schon in der Praxis der Sozialen Arbeit angekommen? Diesen und anderen Fragen möchten wir mit dem vorliegenden Schwerpunkt nachgehen.

In seinem Grundlagenartikel beschäftigt sich Michael Marugg, Geschäftsführer des Netzwerk Kinderrechte mit der Situation in der Schweiz und dem zweiten NGO Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz.

Mit Jean Zermatten war bis Ende Mai diesen Jahres ein Schweizer Präsident des UN-Kinderrechtsauschusses. Im Interview berichtet er von seiner Arbeit bei der UNO und schildert seine Sicht auf die Umsetzung der UN-KRK in der Schweiz.

Weiter werden Kinderrechte und Religion, das Thema Körperstrafen und die Kinderrechte im Zusammenhang mit Fremdplatzierungen thematisiert. Es wird das Projekt „Kinderfreundliches Dorf“ der Unicef vorgestellt.

Ein wesentliches Anliegen der Kinderrechtskonvention ist die Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen Lebensbereichen. Wir wollen aber nicht nur über die Partizipation schreiben, sondern den Kindern und Jugendlichen eine Plattform zur Partizipation bieten. So schreibt Jungreporterin Jessica Mitter zum Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.

Die Kinderrechtskonvention ist ein umfassendes und nicht immer ganz leicht zu lesendes Werk. Deshalb hat die Unicef die Inhalte der Konvention zu den zehn Grundrechten der Kinder zusammengefasst. Diese Grundrechte werden mittels der Bilder dokumentiert.