Behindertenrechtskonvention

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Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) am 15. April 2014 ratifiziert und damit formal rechtsverbindliche Voraussetzungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen geschaffen. Die BRK verfolgt das Ziel, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Fast vier Jahre sind seit der Ratifizierung der BRK durch die Schweiz nun vergangen. Die Soziale Arbeit ist aufgefordert, die Debatten und Interventionsformen zur Verwirklichung der Ziele der BRK mitzuverfolgen und mitzugestalten. Dieser Schwerpunkt versteht sich als ein Beitrag zu diesem Diskurs. In den verschiedenen Artikeln werden Perspektiven und Positionen der Sozialen Arbeit und anderer relevanter AkteurInnen im Feld anhand verschiedener Fragestellungen fokussiert: Inwieweit ist der durch die BRK festgeschriebene Paradigmenwechsel in den verschiedenen staatlichen Stellen und Institutionen sowie in Organisationen und Einrichtungen der Zivilgesellschaft gelungen? Was bedeutet die Ratifizierung der BRK für die Disziplin und Profession Soziale Arbeit? Mittels Praxisbeispielen werden neue Wege und innovative Ansätze zur Umsetzung der BRK diskutiert und damit bereits gelingende und erfolgreiche Faktoren, aber auch Hindernisse, die die Umsetzung der BRK erschweren, aufgezeigt.